Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kann für die Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach der GOÄ eine private Abrechnung ermöglichen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Kinderwunschbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen zu 50%.