Versicherung
Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann für die Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach der GOÄ eine private Abrechnung ermöglichen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Kinderwunschbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen zu 50%.